allgemeine geschäftsbedingungen

goldmoment, eine Marke von

schneider | design & project engineering
Inhaber Christian Schneider
Wickhausen 35
42929 Wermelskirchen

§ 1 Geltungsbereich
Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen, im folgenden AGB genannt, von goldmoment | schneider design & project engineering – Inh. Christian Schneider, im folgenden Design & Projekt Büro genannt, gelten ausschließlich.
Entgegenstehende oder von den AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Die AGB gelten auch dann, wenn das Design & Projekt Büro in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
Alle vertraglichen Leistungen des Design & Projekt Büros sowie sonstige Leistungen, Durchführung von Projekten, Entwicklungen, Konstruktionen, Daten, Zeichnungen, Dienstleistungen, Entwürfen, Entwürfe/Erstellung von Logo´s, Lieferungen und Lieferungen von Prototypen und Mustern, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die AGB gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Kunden.
Sämtliche Vereinbarungen über Lieferungen und Leistungen sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 2 Rechte und Pflichten
Das Design & Projekt Büro ist verpflichtet, seine vertraglichen Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik, den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen. Im Rahmen der vereinbarten Leistungen hat es den Auftraggeber, soweit erforderlich, über alle bei der Durchführung seiner Aufgaben wesentlichen Angelegenheiten zu unterrichten. Nach Beendigung aller Leistungen und deren Honorierung werden dem Auftraggeber die erstellten Original-zeichnungen/-dokumente und sonstige Unterlagen ausgehändigt. Design & Projekt Büro ist nicht verpflichtet, Kopien dieser länger als zwei Jahre aufzubewahren. 
Der Vertragspartner des Design & Projekt Büros gewährleistet, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen seinerseits oder seitens seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig und für das Design & Projekt Büro kostenlos erbracht werden. Insbesondere soll er anstehende Fragen unverzüglich entscheiden und erforderliche Genehmigungen so schnell wie möglich herbeiführen. Diese Mitwirkungshandlungen müssen den jeweils gültigen Normen und Rechten entsprechen. 
Der Vertragspartner des Design & Projekt Büros trägt jeglichen Mehraufwand, der infolge von ihm zu vertretender, verspäteter, unrichtiger oder fehlender Angaben oder Mitwirkungshandlungen entsteht. Das Design & Projekt Büro ist auch bei vereinbarten Fest- oder Höchstpreisen berechtigt, derartigen Mehraufwand zusätzlich abzurechnen 

§ 3 Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote des Design & Projekt Büros sind stets freibleibend und unverbindlich. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unser schriftliches Bestätigungsschreiben verbindlich.
Maßgebend für das Angebot zur Erstellung einer Konstruktion bzw. für eine Projektdienstleistung sind alleinig die vom Kunden überlassenen Zeichnungen, Konstruktionsvorschläge, Entwürfe, CAD-Daten und Pflichtenhefte sowie schriftlich fixierte Absprachen
Die Grundlage jeder Konstruktion sind fertigungsgerecht aufbereitete Daten.

§ 4 Angebotsunterlagen
Das Design & Projekt Büro behält sich Eigentums- und Urheberrechte an Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Kalkulationen, Entwürfen und sonstigen Unterlagen vor. Die Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung vom Design & Projekt Büro.

$ 5 Prüfungspflichten, Rügepflichten
Der Kunde erhält zunächst einen Entwurf bzw. ein Prüfexemplar des vom Design & Projekt Büro zu erstellenden Liefergegenstandes. Dieses Exemplar hat der Kunde sorgfältig im Hinblick auf erkennbare Mängel sowie sonstigen Änderungs- und/oder Ergänzungsbedarf zu untersuchen und zu überprüfen und dem Design & Projekt Büro sämtliche erkennbaren Mängel sowie sonstigen Änderungsgrund/ oder Ergänzungsbedarf unverzüglich mitzuteilen.
Auf Grundlage des vom Kunden korrigierten Entwurfs wird das Endexemplar des Liefergegenstandes erstellt.
Kommt der Kunde den beschriebenen Prüfungs-, Untersuchungs- und Rügepflichten nicht nach, kann er Rechte, die auf dieses Säumnis zurückzuführen sind, gegenüber dem Design & Projekt Büro nicht mehr herleiten.

§ 6 Lieferzeit – Teilleistungen
Lieferfristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Vertragsgegenstand das Unternehmen verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen das Design & Projekt Büro die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, wobei das Design & Projekt Büro dem Kunden die Behinderung und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzeigt. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, so ist der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, sich hinsichtlich des nicht erfüllten Teils vom Vertrag zu lösen, wenn er nachweist, dass die noch ausstehende Erfüllung des Vertrages wegen der Verzögerung für ihn kein Interesse mehr hat. Ist eine Teilleistung bewirkt, kann der Kunde sich vom Vertrag insgesamt nur lösen, wenn er darüber hinaus nachweist, dass die teilweise Erfüllung des Vertrages für ihn kein Interesse hat.
Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen durch das Design & Projekt Büro setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Vertragspflichten durch den Kunden voraus.
Design & Projekt Büro ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

§ 7 Preise – Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich stets in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, welche am Tage der Rechnungsstellung gültig ist (z.Zt. 16%). Die Preise vom Design & Projekt Büro verstehen sich ab Werk ohne Einbeziehen von Nebenkosten wie Verpackung, Zoll- und Frachtkosten sowie Versicherungen.
Das Design & Projekt Büro ist berechtigt, die Zahlung im Weg der Vorauskasse durch den Kunden zu verlangen. Wenn keine schriftlich festgehaltenen Zahlungsziele vereinbart wurden ist die anfallende Vergütung wie folgt zu leisten: 10 Tage netto ohne Abzug ab Rechnungsdatum.
Das Design & Projekt Büro ist berechtigt Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung von Skonto und Rabatten sowie andere Zahlungsziele sind in schriftlicher Form zwischen den Vertragsparteien festzuhalten.
Maßgeblich für den Verzugsbeginn ist der Eingang der Zahlung auf dem Konto des Auftragnehmers. Gerät der Kunde mit der vollen oder teilweisen Rechnungsbegleichung in Zahlungsverzug, so ist die offene Forderung mit Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Beanstandungen der Rechnungen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum schriftlich begründet mitzuteilen. 
Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt ist, unbestritten oder vom Design & Projekt Büro anerkannt ist.
Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt ist, unbestritten oder vom Design & Projekt Büro anerkannt ist.
Bei Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsziele, ist das Design & Projekt Büro berechtigt, die Arbeiten am jeweiligen Projekt oder der Dienstleistung einzustellen.

Vom Kunden veranlasste und gewünschte Änderungen des Projektes oder der Dienstleistung nach Auftragserteilung, berechtigen das Design & Projekt Büro aufgrund des erhöhten Aufwandes zu Preiserhöhungen und Terminverschiebungen.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Design & Projekt Büros.

§ 8 Lieferzeit
Die Einhaltung von Fristen und Lieferterminen setzt voraus, dass der Abnehmer alle zur Ausführung von vereinbarten Leistungen benötigten Unterlagen, Muster und Daten übergibt sowie jegliche Mitwirkungshandlung, die zur Durchführung der Leistung erforderlich ist, erbringt. Dazu zählt auch die Erteilung sämtlicher seitens Design & Projekt Büros zum Leistungsvollzug angeforderten Informationen.
Lieferfristen beginnen mit dem im Vertrag genanntem Zeitpunkt, jedoch nicht zur Vorlage der seitens des Kunden zu beschaffenden Unterlagen und Mitteilung der seitens des Kunden zu unterbreitenden Information.
Bei Nichtabruf der geforderten Leistung zum Abruftermin, auch im Fall von Teilabrufen, ist das Design & Projekt Büro berechtigt, eine Nachfrist von zwei Wochen zu setzen und danach Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Schadensersatz wegen Verzugs zu verlangen.
Lieferfristen verlängern sich im Falle der Ereignisse höherer Gewalt (Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, Ausfuhr, Ausnahmezustand, Krieg, behördliche Verfügung) um den Zeitraum, in dem das Ereignis andauert.
Im Falle, dass durch derartige Ereignisse die Leistung völlig unmöglich wird, steht dem Design & Projekt Büro das Recht zu, die Vertragsleistung einzustellen, ohne dass einem Vertragspartner Ersatzansprüche entstehen.
Verzugsschäden aufgrund verspäteter oder unvollständiger Leistung führen nur zu Schadensersatz, sofern das Design & Projekt Büro Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Verzögerungen aufgrund mangelnder oder verspäteter Mitwirkung des Kunden verlängern den Ausführungszeitraum entsprechend ihrer Dauer.

§ 9 Gewährleistung
Das Design & Projekt Büro leistet Gewähr, dass das Leistungsergebnis den Zusicherungen, die vertraglich eingeräumt sind, entsprechen und den anerkannten Regeln der Technik auf dem Stand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gemäß erbracht wird.
Weist eine Lieferung oder Leistung Mängel auf, beschränkt sich die Gewährleistung auf Nachbesserung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung innerhalb angemessener Frist ist der Abnehmer berechtigt, Minderung der vereinbarten Vergütung zu verlangen.
Sonstige Gewährleistungsrechte bestehen nicht. Die Gewährleistungsfrist für Konstruktionen und Dienstleistungen beträgt 6 Monate vom Tage des Gefahrüberganges an.
Im Falle, dass im Vertrag eine formelle Abnahme vorgesehen ist und das Design & Projekt Büro die Abnahme verlangt, hat der Abnehmer unter Erstellung eines schriftlichen Abnahmeprotokolls die Abnahme zu vollziehen. Für selbständige Teilleistungen kann eine eigene Abnahme verlangt werden. Die Abnahme hat den Gefahrübergang zur Folge. Erfolgt die Abnahme trotz des Verlangens nicht, geht die Gefahr auf den Abnehmer über, sobald er von der Leistung des Design & Projekt Büros Gebrauch macht.

§ 10 Haftung und Schadensersatz
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Vertragserfüllung, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch das Design & Projekt Büro. In diesen Fällen wird die Haftung begrenzt auf maximal die Höhe des vereinbarten Nettopreises. Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr von dem Zeitpunkt an, in welchem der Auftraggeber Kenntnis von dem Schaden erlangt, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis in zwei Jahren von dem schädigenden Ereignis an. §852 BGB bleibt unberührt. 
Trotz sorgfältiger Prüfung der von uns versandten Dateien mittels aktueller Antivirenprogramme sind diese durch den Empfänger nochmals zu überprüfen. Eine Haftung für oder durch Computerviren, die mittelbare oder unmittelbare Schäden verursachen, gleich welcher Art, ist ausdrücklich ausgeschlossen. 

Das Design & Projekt Büro haftet nicht für indirekte Schäden und Folgekosten wie z.B. rein wirtschaftliche Verluste, Gewinneinbußen, Verlust von Geschäftsgelegenheiten oder Umsatzverluste sowie Aufwendungen für Ersatzvornahme.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. 
Im Falle seiner Inanspruchnahme kann das Design & Projekt Büro verlangen, dass ihm die Beseitigung des Schadens übertragen wird. Eigenmächtige Änderungen und Festlegungen hinsichtlich der Konstruktion oder Ausführung durch den Auftraggeber hat der Auftraggeber selbst zu verantworten. 
Grundsätzlich ist der Schadensersatzanspruch auf die Höhe des vereinbarten Nettopreises aller Leistungen beschränkt.

§ 11 Vorzeitige Beendigung eines Projektes oder einer Dienstleistung
Die Beendigung eines laufenden Projektes oder einer Dienstleistung kann von beiden Seiten nur aus wichtigem Grunde herbeigeführt werden. Wird aus einem Grunde gekündigt, den das Design & Projekt Büro zu vertreten hat, so steht dem Design & Projekt Büro ein Honorar nur für die bis zur Kündigung erbrachte Leistung zu. In allen anderen Fällen behält das Design & Projekt Büro den Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Honorar, jedoch unter Abzug ersparter Aufwendungen. 

§ 12 Urheberrecht 
Urheberrechte werden nicht übertragen. Der Auftraggeber hat nicht das Recht, die Planung für ein anderes als das jeweilige Projekt zu nutzen. Der Auftraggeber ist, auch nach Honorierung der Entwurfsplanung, nicht berechtigt, die weitere Planung ohne Mitwirkung vom Design & Projekt Büro zu vollenden. Wesentliche Änderungen des Projektes oder der Dienstleistung sind ohne Mitwirkung vom Design & Projekt Büro unzulässig, es sei denn, die Mitwirkung wäre für den Auftraggeber unzumutbar. Der Auftraggeber ist zur Veröffentlichung des vom Design & Projekt Büro bearbeiteten Projektes oder der Dienstleistung nur unter dessen Namensangabe berechtigt.

§ 13 Datenschutz und Geheimhaltung
Das Design & Projekt Büro ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Auftraggeber, gleich ob diese vom Auftraggeber selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.
Die Auftragsabwicklung erfolgt unter strikter Wahrung sämtlicher dem Auftragnehmer zu Kenntnis gelangender Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden.
Der Kunde erklärt bereits jetzt sein Einverständnis damit, dass die im Verlauf der Auftragsbearbeitung bereitgestellten bzw. erzeugten Daten durch den Auftragnehmer EDV-technisch gespeichert werden. Ein Recht des Kunden auf Zugriff, Aktualisierung oder Löschung dieser Daten besteht nicht. Siehe auch Datenschutz.

§ 14 Schutzrechte
Werden bei Lieferungen von Zeichnungen, Daten oder sonstigen Angaben des Kunden Schutzrechte Dritter verletzt, stellt der Kunde den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen dritter gegen den Auftragnehmer frei.

§ 15 Unwirksamkeit einer Bedingung / Salvatorische Klausel
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder der Text dieser AGB eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Regelungen bleibt davon unberührt.

§ 16 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Leistungen und Zahlungen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten ist D – 42929 Wermelskirchen. Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Mit Auftragserteilung erklärt sich der Kunde mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers uneingeschränkt einverstanden.

Stand August 2020

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